vom Montag, 30.08.2010 11:41
FOBI: Kindeswohlgefährdung am 8.10.2010 19:00
Der Landessportbund und die Sportjugend Hessen haben ein Präventionskonzept entwickelt, das bei dieser Fortbildung vorgestellt werden soll.

Die Veranstaltung möchte den Vereinsvertretern zu mehr Handlungssicherheit verhelfen und folgende Fragen behandeln:

- Was ist Kindeswohlgefährdung?
- Der rechtliche Rahmen
- Handlungshinweise für Sportvereine
- Qualifizierungsangebote des Sportverbands
- das Präventionskonzept des lsb h und der Sportjugend Hessen

Fragen hierzu werden wir Ihnen gerne beantworten. Melden Sie sich telefonisch in der Geschäftsstelle.
  
vom Samstag, 28.08.2010 00:00
Fit für die Zukunft - Mitgestalten im Sportverein
Am 2. und 3. Oktober 2010 findet der 3. Sportkongress des Landessportbundes Hessen in der Sportschule, Otto-Fleck-Schneise 4, 60528 Frankfurt/Main statt.
Der organisierte Sport und die Sportvereine müssen zeitnah neue gesellschaftsrelevante Veränderungen erfassen und entscheiden, welche Entwicklungen aufgenommen werden müssen, damit die Zukunftsfähigkeit des Sports und der Sportvereine erhalten bleibt.
Mehr als 50 Referenten werden beim 3. Sportkongress in über 60 Workshops viele neue Ent-wicklungen und Trends präsentieren. Ein Angebot, das unter der Überschrift „Bildung und Personalentwicklung“ steht, soll die Sportvereine fit für die Zukunft machen und Mitarbeite-rinnen und Mitarbeiter im Sport in die Lage versetzen, „ihren“ Verein kompetent mitzuge-stalten, indem sie gesellschaftsrelevante Entwicklungen aufgreifen.
Gut zu wissen:
Übungsleitern/-innen-C, -R, -P sowie Vereinsmanagern/-innen des lsb h wird die Teilnahme am Sportkongress zur Lizenzverlängerung mit 16 Lerneinheiten anerkannt.
Detailinformationen zum Programm sowie Anmeldeunterlagen finden Sie unter www.sportkongress-hessen.de
Sollten Sie ein Programmheft wünschen oder Fragen zum Sportkongress haben, melden Sie sich bei uns im Kongressbüro unter:
Landessportbund Hessen e.V.
Sportkongressbüro
Otto-Fleck-Schneise 4
60528 Frankfurt /Main
Tel. 069-6789-235
Fax 069-6789-427
sportkongress@lsbh.de
Ihr lsb h – Vereinsmanagement: Vereinsförderung und –beratung
Immer für Sie online:www.lsb h-Vereinsberater.de
  
vom Samstag, 28.08.2010 00:00
30.07.10
Kindeswohlgefährdung im Sport
Landessportbund Hessen und Sportjugend Hessen beschließen Präventionskonzept
Kindeswohlgefährdung und in seiner schärfsten Form der sexuelle Missbrauch von Kindern, ist ein besonders schweres Verbrechen. Der Sport in Hessen verurteilt diese Taten aufs Schärfste und wird alle Möglichkeiten ausschöpfen, diese zu verhindern und den Opfern zu helfen. Deshalb haben das Präsidium des Landessportbundes Hessen (lsb h) und der Vorstand der Sportjugend Hessen ein Präventionskonzept verabschiedet, das Hessens Sportvereine bei diesem sensiblen Thema unterstützt. Es sieht neben der Bereitstellung von Informationen auch die persönliche Beratung sowie die Qualifizierung über Seminare und Aus- und Fortbildungen vor.

Auch wenn Kinder und Jugendliche in Sportvereinen nur kurzzeitig betreut werden – im Gegensatz zu einem Internat – können auch hier Fälle der Kindeswohlgefährdung oder sogar von sexuellem Missbrauch sichtbar werden. Diese Ereignisse können außerhalb des Vereins liegen (z. B. bei Familienangehörigen), sie können unter Kindern/Jugendlichen stattfinden oder sie können durch Mitarbeiter/innen des Vereins erfolgen. Sportvereine dürfen hier nicht wegschauen, sondern müssen bei ernsthaftem Verdacht fachlichen Rat und Unterstützung suchen.

Der Landessportbund Hessen und die Sportjugend Hessen empfehlen den Sportvereinen deshalb, ein so genanntes täterfeindliches Umfeld zu schaffen. Ein offener Umgang mit dem Thema und die Sensibilisierung von Trainern und Betreuern ist dafür Voraussetzung. Den Sportverbänden wird dazu ab sofort ein Seminarmodul zur Verfügung gestellt, das in die Trainerausbildung einfließen soll. Auch die Sportjugend Hessen greift dieses Thema in allen Aus- und Fortbildungen angemessen auf. Sportvereinen, Sportverbänden, Übungsleitern und Trainern werden hessenweit entsprechende Informationen zur Verfügung gestellt.

Den Vereinen empfehlen Landessportbund und Sportjugend, bei Honorarverträgen mit Übungsleitern einen Verhaltenskodex zum Kindeswohl unterzeichnen zu lassen. Dieser Verhaltenskodex wird ebenfalls allen Vereinen zugänglich gemacht. Interessierte finden ihn bereits jetzt im Internet unter www.sportjugend-hessen.de/Infothek-Informationen-zur-Vereinsjugendarbeit.37.0.html.

In konkreten Konfliktsituationen stehen Betroffenen mit Gudrun Neher und Angelika Ribler auch zwei Mitarbeiterinnen der Sportjugend Hessen als erste Ansprechpartner zur Verfügung. Sie beraten selbst oder vermitteln regionale Beratungsstellen. Beide sind telefonisch unter der Nummer 069/6789-270 (E-Mail: info@sportjugend-hessen.de) zu erreichen.

Bereits am 18. August bietet der Landessportbund Hessen interessierten Vereinsverantwortlichen eine kostenlose Informationsveranstaltung an. In der lsb h-Sportschule in Frankfurt wird sich Diplom-Pädagogin Birgit Lattscha u. a. der Behandlung folgender Fragen widmen: Was ist Kindeswohlgefährdung? Wie kann man sie erkennen? Was ist fachliches Handeln? Was verlangt das Thema vom Vereinsvorstand hinsichtlich der Gefährdung durch Vertrauenspersonen, hinsichtlich des Beschwerdemanagements und der Schulung von Mitarbeitern? Anmelden können sich Interessierte per E-Mail unter uhoyer@lsbh.de.

  
vom Freitag, 27.08.2010 00:00
11.08.10
Glücksspiel-Staatsvertrag:
Südwestdeutsche Landessportbünde fordern Beibehaltung des Staatsmonopols
In einer gemeinsamen Erklärung fordern die Landessportbünde Hessen (lsb h), Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Saarland die Beibehaltung des Staatsmonopols für das Glücksspielwesen.

Die Präsidenten und Hauptgeschäftsführer unterstrichen bei einer Sitzung in Stuttgart die herausragende Bedeutung, die die Erträge aus allen staatlichen Lotterien, Wetten und der GlücksSpirale für die jeweiligen Haushalte der Landessportbünde haben. „Ohne die hieraus stammenden Mittel könnte die Sportorganisation ihre wichtigen und allseits anerkannten Leistungen für das Gemeinwohl unserer Gesellschaft nicht erbringen. Darum darf diese Säule unter keinen Umständen gefährdet oder ausgehöhlt werden“, so die LSB-Vertreter.

Bei einer Liberalisierung der Sportwetten wäre das staatliche Lotteriemonopol nicht mehr zu halten. Deshalb müsse im Rahmen der notwendigen Evaluierung des geltenden Staatsvertrages die Chance zu einer Optimierung genutzt werden. Wie die aussehen könnte, skizzierte lsb h-Präsident Dr. Rolf Müller: „Das Ziel ist es, die Spielsucht zu bekämpfen und den Blick verstärkt auf die Gefährdung der Integrität des sportlichen Wettbewerbs durch Betrug und Kriminalität zu richten. Die Integrität des sportlichen Wettbewerbs ist eine zentrale Legitimation der Sportorganisation, Wettbetrug darf keine Basis haben.“

Voraussetzung dafür sind nach Ansicht der südwestdeutschen Landessportbünde das De-facto-Verbot und damit die Schließung der illegalen Sportwettenanbieter sowie faire Bedingungen für die Sportwette Oddset der deutschen Lottogesellschaften, damit der Sport davon profitieren könne.

Einhellig begrüßten die LSB-Vertreter die Urteile des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) und die damit verbundene positive Bewertung staatlicher Monopolregelungen für Glücksspiele. Diese Urteile seien ein klares Signal dafür, dass ein nationaler Glücksspiel-Staatsvertrag nicht mehr in Frage gestellt werden könne. Abschließend befürworten sie eine enge Partnerschaft der Sportorganisation mit den staatlichen Gesellschaften ihrer Länder und dem gesamten deutschen Lottoblock.