Wichtig für Sportvereine und Kommunen!!!!!!!!!!!
Sonder-Investitionsprogramm „Sportland Hessen“hier: Sportstättensanierung/Modernisierung/Erweiterung
Aufgrund des dringenden Sanierungsbedarfs der vorhandenen Sportstätten hat die hessische Landesregierung neben den bereits bestehenden Förderprogrammen ein zusätzliches Sonderprogramm zur Sportstättensanierung/Modernisierung/Erweiterung aufgelegt.
Dieses Programm wurde mit Haushaltsmitteln von je 5 Mio. € für die Jahre 2007 und 2008 ausgestattet, was Sportvereine und Kommunen als Antragsteller in Anspruch nehmen können.
Antragsformulare (2 fach) können beim Sportkreisvorsitzenden angefordert oder heruntergeladen werden. [
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In diesem neuen Sonder-Investitionsprogramm „Sportland Hessen“ zur Sportstättensanierung/Modernisierung/Erweiterung bietet der Sportkreis seine begleitende Zusammenarbeit mit den Antragstellern an. Der Sportkreisvorsitzende leitet die (2 fach) vorgelegten Anträge mit seiner Stellungnahme an das hessische Ministerium des Inneren und Sport weiter.
Dieter Feurich
Förderrichtlinien des lsb h
LANDESSPORTBUND HESSEN e.V.
Richtlinien für die Gewährung
von Zuschüssen
Der lsb h gewährt seinen Sportvereinen Zuschüsse zur Durchführung des Sportbetriebes und der Gestaltung der Vereinsarbeit.
Die Mittel werden im Rahmen des lsb h-Haushaltes durch den Beschluss der zuständigen Gremien bereitgestellt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Voraussetzungen
für die Gewährung von Zuschüssen sind:
die Mitgliedschaft im lsb h seit mindestens 3 Jahren; für die Übungsleiter/innen-, Jugendleiter/innen- und Vereinsmanager/innen-Förderung gilt diese Frist nicht.
die Erfüllung der satzungsgemäßen Verpflichtungen gegenüber dem lsb h und seinen Verbänden
der Nachweis der Gemeinnützigkeit
die Finanzierung muss gesichert und ein angemessener Eigenanteil gewährleistet sein
die Antragstellung muss vor der Maßnahme bzw. Beschaffung erfolgen
die Anträge müssen termingerecht eingereicht, vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben sein
die Abrechnung einer vorausgegangenen Maßnahme muss abgeschlossen sein
die Erhebung eines zeitgemäßen Mitgliedsbeitrages
Förderungsprogramme
1. Beschäftigung von Übungsleitern/innen
2. Beschäftigung von Jugendleitern/innen
3. Beschäftigung von Vereinsmanager/innen
4. Durchführung von Baumaßnahmen - Sanierung und Modernisierung
- Ökologische Maßnahmen
- Neubau und Erweiterung
- Beleuchtungsanlagen und Anschaffung von Sportgeräten für den Übungs- und
Wettkampfbetrieb
5. Sondermaßnahmen
Verfahren:
Die Antragstellung erfolgt auf einem Formblatt, das der lsb h zur Verfügung stellt.
Die Vereine erhalten einen Bewilligungsbescheid, aus dem der Förderungszweck und die Höhe des Zuschusses hervorgehen.
Die ordnungsgemäße Verwendung des Zuschusses ist auf einem Formblatt nachzuweisen.
Zuschüsse, die nicht entsprechend der Antragstellung verwendet wurden oder deren Verwendung nicht ordnungsgemäß nachgewiesen wurde, sind zurückzuzahlen.
Beratung, Sanitär- und Heizungsförderung auch im Jahr 2005
Der Sportkreis Waldeck informiert!
Auch in diesem Jahr wird der Landessportbund das Sonderprogramm für die Modernisierung von Heizungsanlagen gemeinsam mit dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport fortsetzen.
Hierdurch können Sportvereine bei der Heizungsmodernisierung mit einer Sonderförderung in Höhe von € 1.000,00 unterstützt werden.
Die Heizungsmodernisierung muss jedoch bis zum 15.10.2005 abgeschlossen und abgerechnet sein.
Auch das Sonderprogramm für Wassersparende - Sanitärtechnik kann durch Vereine im Jahre 2005 genutzt werden.
Die Förderung beträgt 30% der anerkennungsfähigen Kosten.
Die Förderrichtlinien können bei der Geschäftsstelle des Sportkreises Waldeck,
Tel.:05631 954 459, Fax:05631 954490 angefordert werden.
Eine kostenfreie Wasserberatung wird auch für 2005 angeboten. Die Berater des
LSB H erarbeiten sachgerechte Hilfestellungen für anstehende Sanierungen und Modernisierungen, in dem sie auf die jeweilige konkrete Situation Lösungsvorschläge in Form einer Prioritätenliste vorgelegt werden.
Das Anmeldeformular ist auch über die Geschäftsstelle des Sportkreises Waldeck zu beziehen.
Für Rückfragen steht Ihnen der Mitarbeiter der Wasserberatungsstelle Herr Michael Willig gerne zur Verfügung. (Michael Willig, 069 6789 414. Fax. 069 6789 92266, Email: wasserberatung@lsbh.de)