Ehrungsordnung des lsb h
§ 1
Der lsb h verleiht für besondere Verdienste um den Sport Ehrenurkunden, Ehrennadeln, Ehrengaben und Ehrentitel.
§ 2
Alle Ehrungen können nur für hervorragende Leistung verliehen werden. Der Zeitabstand zwischen zwei Ehrungen soll mindestens fünf Jahre betragen und die Ehrung soll in zeitnahem Zusammenhang mit der Tätigkeit stehen. Die Verleihung erfolgt durch Beschluss des Präsidiums.
§ 3
Es werden verliehen an
(1) Einzelpersonen aus Vereinen, Sportkreisen und Verbänden
1. die Ehrenurkunde für mehrjährige ehrenamtliche Mitarbeit
2. die Verdienstnadel für besondere Verdienste
3. die Ehrennadel in Bronze für langjährige, verdienstvolle Tätigkeit
4. die Ehrennadel in Silber für langjährige, hervorragende Tätigkeit und
5. die Ehrennadel in Gold für besonders hervorragende und verdienstvolle Tätigkeit.
(2) Einzelpersonen des öffentlichen Lebens
1. die Urkunde im Ledereinband an Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens für Verdienste
um den Sport und
2. die Heinz-Lindner-Plakette an Persönlichkeiten im sportlichen oder öffentlichen Leben
für besondere Verdienste um den Sport.
(3) Aktive Sportler
1. die Nadel in Silber an Sportler oder Mannschaften aus Hessen, die eine deutsche
Meisterschaft errungen haben, und
2. die Nadel in Gold an Sportler oder Mannschaften aus Hessen, die bei Europameisterschaften
einen 1. Platz oder bei Weltmeisterschaften einen 1. oder 2. Platz belegten
oder bei Olympischen Spielen eine Medaille errungen haben.
(4) Vereine
1. die Jubiläumsurkunde anlässlich des 50-, 75-, 100-, 125- und 150jährigen Bestehens. Für weitere Jubiläen kann das Präsidium besondere Ehrungen beschließen.
2. die Ehrenurkunde für hervorragende Leistungen in der Vereinsarbeit.
§ 4
Mit der Verleihung der Verdienst-, Ehrennadel und Nadel für Aktive wird ein Besitzzeugnis ausgehändigt.
§ 5
(1) Antragsberechtigt sind Vereine, Sportkreise und Verbände.
(2) Für die Anträge sind Vordrucke zu verwenden. Die Anträge sind zu begründen.
(3) Anträge von Vereinen sind über den Sportkreis vorzulegen.
(4) Anträge auf Verleihung der Ehrenurkunde an Vereine können unter ausführlicher Darlegung der Leistungen durch die Sportkreise und Verbände gestellt werden.
§ 6
(1) Die Ernennung von Ehrenmitgliedern und Ehrenvorsitzenden/Ehrenpräsidenten des lsb h erfolgt durch den Sportbundtag und für den Bereich der Sportkreise durch die Sportkreistage.
(2) Ehrenmitglieder und Ehrenvorsitzende der Sportkreise können einem Sportkreistag zur Ernennung von dem Sportkreisvorstand vorgeschlagen werden. Antragsberechtigt an den Sportkreisvorstand sind die Vereine und Verbände sowie die Mitglieder des Sportkreisvorstandes.
(3) Ehrenmitglieder und Ehrenpräsidenten des lsb h können dem Sportbundtag zur Ernennung von den Beiräten der Sportkreise und Verbände, den Sportkreisen, den Verbänden, der Sportjugend und den Mitgliedern des Präsidiums vorgeschlagen werden.
(4) Der Antrag ist schriftlich bis spätestens vier Wochen vor dem Sportkreistag (an den Sportkreisvorstand) / Sportbundtag (an das Präsidium des lsb h) zu stellen.
(5) Die Ernennung zum Ehrenmitglied/Ehrenvorsitzenden/Ehrenpräsident bedarf einer ¾-Mehrheit der anwesenden Delegierten.
(6) Die Ehrenmitglieder/Ehrenvorsitzenden/Ehrenpräsidenten sind als Gäste zu den Sitzungen der Sportkreistage/Sportbundtage sowie Hauptausschüsse einzuladen.
§ 7
Das Präsidium des lsb h kann durch Beschluss Ehrennadeln und Ehrenurkunden wieder aberkennen, wenn der Besitzer aus dem lsb h, einem Verband oder einem Verein ausgeschlossen worden ist.