Förderungen
Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen
 

Der lsb h gewährt seinen Sportvereinen Zuschüsse zur Durchführung des Sportbetriebes und der Gestaltung der Vereinsarbeit.

 

Die Mittel werden im Rahmen des lsb h-Haushaltes durch den Beschluss der zuständigen Gremien bereitgestellt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

 

Voraussetzungen für die Gewährung von Zuschüssen sind:

  • die Mitgliedschaft im lsb h seit mindestens 3 Jahren (für die Übungsleiter/innen, Jugendleiter/innen und Vereinsmanager/innen-Förderung gilt diese Frist nicht!
  • die Erfüllung der satzungsmäßigen Verpflichtungen gegenüber dem lsb h und seinen Verbänden
  • der Nachweis der Gemeinnützigkeit
  • die Finanzierung muss gesichert sein und ein angemessener Eigenanteil gewährleistet sein
  • die Antragstellung muss vor der Maßnahme bzw. Beschaffung erfolgen
  • die Anträge müssen termingerecht eingereicht, vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben sein
  • die Abrechnung einer vorausgegangenen Maßnahme muss abgeschlossen sein
  • die Erhebung eines zeitgemäßen Mitgliedsbeitrages
Förderprogramme
 1. Beschäftigung von Übungsleitern/innen 
 2. von Jugendleitern/innen 
 3. Beschäftigung von Vereinsmanagern/innen
 4. Dürchführung von Baumaßnahmen - Sanierung und Modernisierung
- Ökologische Maßnahmen
- Neubau und Erweiterung
- Beleuchtungsanlagen
 5. Anschaffung von Sportgeräten für den Übungs- und Wettkampfbetrieb
 6. Sondermaßnahmen
Verfahren
  • Die Antragsstellung erfolgt auf einem Formblatt, das der lsb h zur Verfügung stellt.
  • Die Vereine erhalten einen Bewilligungsbescheid, aus dem der Förderungszweck und die Höhe des Zuschusses hervorgehen.
  • Die ordnungsgemäße Verwendung des Zuschusses ist auf einem Formblatt nachzuweisen.
  • Zuschüsse, die nicht entsprechend der Antragstellung verwendet wurden oder deren Verwendung nicht ordnungsgemäß nachgewiesen wurde, sind zurückzuzahlen.
  • Der Sportkreisvorsitzende leitet die vorgelegten Anträge mit seiner Stellungnahme weiter.
Wir helfen Ihnen gerne weiter... oder Sie informieren sich   
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Investitionszuschüsse für
  1.  Die Durchführung von Baumaßnahmen und
  •  Sanierung und Modernisierung
  •  Ökologischen Maßnahmen
  •  Neubau und Erweiterung
  •  Beleuchtungsanlagen

Ziel und Gegenstand der Förderung von Baumaßnahmen ist die Förderung vereinseigener bzw. den Mitgliedsvereinen langfristig (mindestens 25 Jahre) überlassener Sportanlagen.

 

Gefördert werden bis zu 25 % der Gesamtmaßnahme, höchstens bis zur Höhe des finanziellen Eigenanteils und des Guthabens des Vereins im Vereinsförderungsfonds.

    2.     Die Anschaffung von Sportgeräten für den Übungs- und

            Wettkampfbetrieb.            

Ziel ist die Förderung der Anschaffung von Sportgeräten, die unmittelbar für den Übungs- und Wettkampfbetrieb der Vereine verwendet werden.

 

Nicht gefördert werden Anschaffungen von persönlichen Ausrüstungs- gegenständen und Anschaffungen unter einem Gesamtbetrag von Euro 256,-. die Anschaffung von Gerätepaketen ab Euro 256,- ist zulässig.

 

Bis zu 50 % der Gesamtmaßnahme maximal bis zur Höhe des Guthabens aus dem Vereinsförderungsfonds. Für die zur Verwendung der Sportgeräte notwendigen Zusatzgeräte sind bis zu 10 % des Anschaffungspreises möglich. Der finanzielle Eigenanteil des Vereins muss mindestens 25 % betragen.

 

    3.     Förderungsvorraussetzungen
Inanspruchnahme aller Förderungsmöglichkeiten von Kommunen, von Landkreisen und des Landes Hessen
    4.     Förderungsumfang
Höchstförderungssätze: Vereine bis 500 Mitglieder €  7.670,-
Vereine bis 1000 Mitglieder     € 10.226,-
Vereine bis 2000 Mitglieder € 11.505,-
Vereine bis 3000 Mitglieder € 12.783,-
Vereine ab 3001 Mitglieder €14.061,-
Innerhalb von 8 Jahren, unter Anrechnung der bisher gewährten Zuschüsse des lsb h und des Hessischen Fußballverbandes.
     5.      Antragstellung

Der Antrag, nebst Unterlagen, ist über die zuständigen Sportkreise einzureichen. Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Unterlagen bearbeitet. Dem Antrag ist beizufügen:

 

  • Gemeinnützigheitsnachweis
  • Detaillierte Kostenvoranschläge
  • Finanzierungsplan (mit Finanzierungszusagen anderer Förderer)

Bei Bedarf ist vom lsb h die Zustimmung des zuständigen Verbandes einzuholen.

 

Für Baumaßnahmen zusätzlich:

 

  • Eigentumsnachweis (ersatzweise der Nachweis einer Vertragsvereinbarung der mind. 25-jährigen Nutzung).

Stand: August 2007

Da Hinweise und Fakten dem Wandel der Rechtssprechung und der Gesetzgebung unterliegen, kann für die oben aufgeführten Informationen keine Haftung übernommen werden. Wir empfehlen im Einzelfall ergänzend steuerlichen oder rechtlichen Rat einzuholen.

Sonderinvestitionsprogramm "Sportland Hessen"
 Sportstättensanierung/Modernisierung/Erweiterung
 

Aufgrund des dringenden Sanierungsbedarfs der vorhandenen Sportstätten hat die hessische Landesregierung neben den bereits bestehenden Förderprogrammen ein zusätzliches Sonderprogramm zur Sportstättensanierung-Modernisierung-Erweiterung aufgelegt.

 

Dieses Programm wurde mit Haushaltsmitteln von jährlich 5 Mio. € für die Jahre 2007 und 2008 ausgestattet, was Sportvereine und Kommunen als Antragsteller in Anspruch nehmen können.

 

Dieses Programm besteht noch immer und wird jährlich fortgeschrieben!

   

Bei der Antragsbearbeitung bietet der Sportkreis eine begleitende Zusammenarbeit mit den Antragsstellern an.

 

Der Sportkreisvorsitzende Dieter Feurich leitet die vorgelegten Anträge mit seiner Stellungnahme an das hessische Ministerium des Innern und Sport weiter.

 
 
Weitere Informationen erhalten Sie direkt beim Hessischen Ministerium des Innern und für Sport
                                            
Antragsformulare können Sie auf der linken Seite herunterladen!
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