- Die Durchführung von Baumaßnahmen und
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- Sanierung und Modernisierung
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Ziel und Gegenstand der Förderung von Baumaßnahmen ist die Förderung vereinseigener bzw. den Mitgliedsvereinen langfristig (mindestens 25 Jahre) überlassener Sportanlagen. Gefördert werden bis zu 25 % der Gesamtmaßnahme, höchstens bis zur Höhe des finanziellen Eigenanteils und des Guthabens des Vereins im Vereinsförderungsfonds. |
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2. Die Anschaffung von Sportgeräten für den Übungs- und Wettkampfbetrieb. |
Ziel ist die Förderung der Anschaffung von Sportgeräten, die unmittelbar für den Übungs- und Wettkampfbetrieb der Vereine verwendet werden. Nicht gefördert werden Anschaffungen von persönlichen Ausrüstungs- gegenständen und Anschaffungen unter einem Gesamtbetrag von Euro 256,-. die Anschaffung von Gerätepaketen ab Euro 256,- ist zulässig. Bis zu 50 % der Gesamtmaßnahme maximal bis zur Höhe des Guthabens aus dem Vereinsförderungsfonds. Für die zur Verwendung der Sportgeräte notwendigen Zusatzgeräte sind bis zu 10 % des Anschaffungspreises möglich. Der finanzielle Eigenanteil des Vereins muss mindestens 25 % betragen. |
| 3. Förderungsvorraussetzungen |
| Inanspruchnahme aller Förderungsmöglichkeiten von Kommunen, von Landkreisen und des Landes Hessen |
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| 4. Förderungsumfang |
| Höchstförderungssätze: |
Vereine bis 500 Mitglieder |
€ 7.670,- |
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Vereine bis 1000 Mitglieder |
€ 10.226,- |
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Vereine bis 2000 Mitglieder |
€ 11.505,- |
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Vereine bis 3000 Mitglieder |
€ 12.783,- |
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Vereine ab 3001 Mitglieder |
€14.061,- |
| Innerhalb von 8 Jahren, unter Anrechnung der bisher gewährten Zuschüsse des lsb h und des Hessischen Fußballverbandes. |
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| 5. Antragstellung |
Der Antrag, nebst Unterlagen, ist über die zuständigen Sportkreise einzureichen. Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Unterlagen bearbeitet. Dem Antrag ist beizufügen: - Gemeinnützigheitsnachweis
- Detaillierte Kostenvoranschläge
- Finanzierungsplan (mit Finanzierungszusagen anderer Förderer)
Bei Bedarf ist vom lsb h die Zustimmung des zuständigen Verbandes einzuholen. Für Baumaßnahmen zusätzlich: - Eigentumsnachweis (ersatzweise der Nachweis einer Vertragsvereinbarung der mind. 25-jährigen Nutzung).
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Stand: August 2007 Da Hinweise und Fakten dem Wandel der Rechtssprechung und der Gesetzgebung unterliegen, kann für die oben aufgeführten Informationen keine Haftung übernommen werden. Wir empfehlen im Einzelfall ergänzend steuerlichen oder rechtlichen Rat einzuholen. |