Wichtige Informationen
 Das Bildungspaket
 
 

wie Sie den Medien entnehmen konnten, hat der Deutsche Bundestag Ende März das "Bildungs- und Teilhabepaket", das unter anderem die Teilhabechancen von bedürftigen Kindern und Jugendlichen an sozialen und kulturellen Angeboten verbessern soll, beschlossen.

 

Dieses Förderpaket betrifft auch nicht unwesentlich die Sportvereine.

 

Das Paket tritt zum 1. April in Kraft. Förderanträge können rückwirkend zum

1. Januar 2011 gestellt werden.

 

Empfänger von Arbeitslosengeld II wenden sich bitte an ihre Ansprech-

partner im Jobcenter.

 

Für alle anderen Anspruchsberechtigen ist der Landkreis zuständig:

 

  • Frau Marion Bayan, Tel. 05631/954-215
  • Herr Hans Rudolph, Tel. 05631/954-261

vom Fachdienst Soziale Angelegenheiten.

So machen Sie mit:
 

Mitmachen ist möglich in den Bereichen Sport, Kultur und Freizeit. Zehn Euro

stehen jedem Kind bis zur Vollendung des 18. Lebenjahres daür monatlich

zur Verfügung - zum Beispiel für die Musikschule, den Fußball- oder den

Leichtathletikverein, den Kinderzirkus oder die Pfadfinder-Freizeit.

 

Besprechen Sie mit Ihrem Kind, was es interessant findet und ausprobieren

möchte. Vielleicht gehen seine Freundinnen und Freunde in einen

bestimmten Verein? Dann fragen Sie Ihr Kind, ob es dort auch Mitglied

werden möchte.

Erkundigen Sie sich auch in der Schule: Sind den Lehrerinnen und Lehrern
im Unterricht besondere Stärken oder Interessen Ihres Kindes aufgefallen?
Sprechen Sie mit Ihrem Jobcenter (*). Dort bekommen Sie Tipps, wo Ihr
mitmachen kann.
Tipps für Vereine, Verbände, Initiativen
Wenn Sie als Verein, Verband oder sonstiger Partner beim Bildungspaket
mit Angeboten für bedürftige Kinder mitwirken wollen, wenden Sie sich bitte
an Ihre Kommune. Dort hilft man Ihnen weiter.
(*) Hinweis:
Wer Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld bekommt, wendet sich für
Leistungen aus dem Bildungspaket in der Regel an das Jobcenter. Dort wird
es von den Kreisen und kreisfreien Städten umgesetzt. Auch bei Fragen der
Regelleistung (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) bleibt das Jobcenter Ihr
Ansprechpartner. Dort stellen Sie Ihren Antrag und von dort wird Ihnen
monatlich das Geld überwieden.
Für Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld oder den Kindergartenzuschlag
erhalten, sind die Jobcenter nicht zuständig. Die Kreise oder kreisfreien
Städte (erreichbar zum Beispiel im Rathaus, im Bürgeramt oder in der
Kreisverwaltung) nennen diesen Familien den richtigen Ansprechpartner.
Von Familien, die Wohngeld oder den Kinderzuschlag beziehen, nimmt die
Familienkasse übergangsweise die Anträge entgegen.
Quelle: http://www.bildungspaket.bmas.de/mitmachen/kultur-sport-freizeit.html

 

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