| Das Bildungspaket |
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wie Sie den Medien entnehmen konnten, hat der Deutsche Bundestag Ende März das "Bildungs- und Teilhabepaket", das unter anderem die Teilhabechancen von bedürftigen Kindern und Jugendlichen an sozialen und kulturellen Angeboten verbessern soll, beschlossen. Dieses Förderpaket betrifft auch nicht unwesentlich die Sportvereine. Das Paket tritt zum 1. April in Kraft. Förderanträge können rückwirkend zum 1. Januar 2011 gestellt werden. Empfänger von Arbeitslosengeld II wenden sich bitte an ihre Ansprech- partner im Jobcenter. Für alle anderen Anspruchsberechtigen ist der Landkreis zuständig: - Frau Marion Bayan, Tel. 05631/954-215
- Herr Hans Rudolph, Tel. 05631/954-261
vom Fachdienst Soziale Angelegenheiten. |
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| So machen Sie mit: |
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Mitmachen ist möglich in den Bereichen Sport, Kultur und Freizeit. Zehn Euro |
stehen jedem Kind bis zur Vollendung des 18. Lebenjahres daür monatlich |
zur Verfügung - zum Beispiel für die Musikschule, den Fußball- oder den |
Leichtathletikverein, den Kinderzirkus oder die Pfadfinder-Freizeit. |
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Besprechen Sie mit Ihrem Kind, was es interessant findet und ausprobieren |
möchte. Vielleicht gehen seine Freundinnen und Freunde in einen |
bestimmten Verein? Dann fragen Sie Ihr Kind, ob es dort auch Mitglied |
werden möchte. |
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| Erkundigen Sie sich auch in der Schule: Sind den Lehrerinnen und Lehrern |
| im Unterricht besondere Stärken oder Interessen Ihres Kindes aufgefallen? |
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| Sprechen Sie mit Ihrem Jobcenter (*). Dort bekommen Sie Tipps, wo Ihr |
| mitmachen kann. |
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| Tipps für Vereine, Verbände, Initiativen |
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| Wenn Sie als Verein, Verband oder sonstiger Partner beim Bildungspaket |
| mit Angeboten für bedürftige Kinder mitwirken wollen, wenden Sie sich bitte |
| an Ihre Kommune. Dort hilft man Ihnen weiter. |
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| (*) Hinweis: |
| Wer Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld bekommt, wendet sich für |
| Leistungen aus dem Bildungspaket in der Regel an das Jobcenter. Dort wird |
| es von den Kreisen und kreisfreien Städten umgesetzt. Auch bei Fragen der |
| Regelleistung (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) bleibt das Jobcenter Ihr |
| Ansprechpartner. Dort stellen Sie Ihren Antrag und von dort wird Ihnen |
| monatlich das Geld überwieden. |
| Für Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld oder den Kindergartenzuschlag |
| erhalten, sind die Jobcenter nicht zuständig. Die Kreise oder kreisfreien |
| Städte (erreichbar zum Beispiel im Rathaus, im Bürgeramt oder in der |
| Kreisverwaltung) nennen diesen Familien den richtigen Ansprechpartner. |
| Von Familien, die Wohngeld oder den Kinderzuschlag beziehen, nimmt die |
| Familienkasse übergangsweise die Anträge entgegen. |
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| Quelle: http://www.bildungspaket.bmas.de/mitmachen/kultur-sport-freizeit.html |